
Rechtsanwälte
RA Jens ReininghausRechtsgebiete: |
RA Efthimios TachmatzidisRechtsgebiete: |
RA Frank ReckerRechtsgebiete: |
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- IT- und Internetrecht |
- IT- und Internetrecht |
- Miet- und Pachtrecht |
Sonstiges:Seit Februar 2003 lehrt RA Jens Reininghaus regelmäßig IT-Recht am Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg für Medien- und Informationstechnologie in Köln. RA Reininghaus berät zudem im Bereich des Arbeitsrechts Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. RA Reininghaus ist Mitglied des Arbeitskreis EDV und Recht e.V. Köln sowie des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
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Sonstiges:Seit August 2007 lehrt RA Efthimios Tachmatzidis regelmäßig IT-Recht am Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg für Medien- und Informations-technologie in Köln. RA Tachmatzidis berät als Vertragsanwalt des Kölner Haus und Grundbesitzer-vereins von 1888 e.V. die Mitglieder in allen Fragen des Miet-, und WEG-Rechts. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). |
Sonstiges:Als Vertragsanwalt beim Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. berät RA Frank Recker die Mitglieder in sämtlichen Fragen des Mietrechts, WEG-Rechts und Nachbarschaftsrecht.RA Recker ist Mitglied der Kölner Vereinigung für Erbrecht und Unternehmensnachfolge e.V. sowie Mitglied des Kölner (KAV) und des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
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Philosophie
Um Ihnen eine qualifizierte Beratung zu bieten, haben wir uns auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert.
Ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit liegt in einer präventiven Beratung unserer Mandanten, beispielsweise der Gestaltung bzw. Überprüfung von gewerblichen Internetauftritten, der Erstellung von Verträgen oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Eine gute Vorbereitung kann oftmals spätere juristische Auseinandersetzungen – welche ein hohes Risiko darstellen können – vermeiden bzw. erheblich verringern.
Sofern Gegenstand des Mandats dagegen die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen ist, halten wir eine objektive und realistische Einschätzung der Rechts- und Beweislage im Innenverhältnis für immens wichtig. Nur so können Sie beispielsweise Prozessrisiken richtig einschätzen und letztlich entscheiden, ob Sie das Risiko eines Rechtsstreits eingehen möchten oder lieber eine außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite angestrebt werden soll. Neben der juristischen Seite können dabei auch wirtschaftliche oder taktische Erwägungen einer gerichtlichen Auseinandersetzung entgegenstehen. So können oftmals außergerichtliche Einigungen schneller und kostengünstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen sein. Darüber hinaus kann es beispielsweise notwendig sein, nach der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite weiter zusammenzuarbeiten. Selbst wenn der Prozess dann erfolgreich verläuft, wird dieser Erfolg – welcher für die Gegenseite naturgemäß eine Niederlage bedeutet – eine zukünftige Zusammenarbeit mit der Gegenseite nach dem Prozess schwer belasten. Neben der juristischen Sicht erörtern wir daher mit unseren Mandanten auch die wirtschaftlichen und taktischen Vor- und Nachteile der verschiedenen außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten eines Falles.
In Rechtsbereichen, die nicht zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören, vermitteln wir Ihnen im Bedarfsfalle auch gerne Kontakte zu spezialisierten Kollegen. Auf nicht anwaltlichem Gebiet stehen wir mit Notaren und Steuerberatern in engem Kontakt und können so ein umfassendes Beratungs- und Betreuungskonzept für unsere Mandanten anbieten.
Sofern Sie Fragen haben oder uns beauftragen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Impressum:
RRT Rechtsanwälte
Frank Recker | Jens Reininghaus | Efthimios Tachmatzidis
Schanzenhaus
Schanzenstraße 31
51063 Köln
Tel. +49(0)221/6209408
Fax +49(0)221/6209410
eMail:
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web: www.rrt-koeln.de
USt-IdNr.: DE 813494483
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