Köln (ots) – Der Bitcoin-Boom hat bei den Anlegern im Jahr 2017 für Jubel gesorgt. Der Kater könnte folgen. Denn die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und hier dürfte es für viele Anleger schwierig werden.

Kryptowährungen wie der Bitcoin sind in aller Munde. Der Bitcoin schoss im Jahr 2017 geradezu durch die Decke. Lag der Kurs des Bitcoin zu Beginn des Jahres noch bei 1000 US-Dollar, kratzte er am Jahresende die 20.000-Dollar-Marke. Trotz einiger Kursschwankungen dürften viele Anleger also satte Gewinne erzielt haben. Nun folgt aber auch die Erklärung der Gewinne gegenüber dem Finanzamt. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Hier dürften für viele Anleger die Probleme beginnen. Denn die Ermittlung der Gewinne ist schwierig und für den Laien kaum zu bewältigen. Werden dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung aber falsche Zahlen übermittelt, kommt schnell der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit mit unangenehmen Folgen für den Steuerpflichtigen auf.

Gewinne, die 2017 durch den Kauf und Verkauf von Bitcoins und anderen Kryptowährungen erzielt wurden, unterliegen der Steuerpflicht. Erst nach einjähriger Haltedauer sind die Gewinne steuerfrei. Für die Anleger heißt das, dass sie nun ihre Gewinne durch den Handel mit Bitcoins detailliert erfassen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt offenlegen müssen. Wer dies unterlässt, kann sich, ob bewusst oder ungewollt, steuerrechtlich strafbar machen.

Für die meisten Bitcoin-Anleger dürfte dies eine Mammut-Aufgabe sein, da es sich um ungeheure Datenmengen handelt. Ihnen sollte aber klar sein, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung wird schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt behandelt, sondern kann drastisch sanktioniert werden. Neben Geldstrafen können auch Freiheitsstrafen drohen.

Um sich rechtlich auf der sicheren Seite zu bewegen, können sich Anleger, die in Bitcoins und andere digitale Währungen investiert haben, an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden, die über das notwendige Know-how verfügen, die steuerpflichtigen Gewinne exakt zu vermitteln. Ansonsten kann auf den Höhenflug des Bitcoin ganz schnell der Ärger mit dem Finanzamt folgen.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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